Inklusion

Die inklusive Pädagogik ist ein neuer Ansatz der Pädagogik, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Diversität in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der Inklusion gehen von der Tatsache aus, dass die Heterogenität die Normalität darstellt. Sie plädieren für die Schaffung einer Schule, die die Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse aller Schüler zu befriedigen hat.

Jeder Schüler kann und darf jederzeit (ständig oder auch nur vorübergehend) und aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten beim Lernen haben. Die Schule ist gefragt, die entsprechenden Hilfen und Mittel bereitzustellen. Zit. nach Wikipedia

Auf dem Weg zur inklusiven Schule

Lehrgang des Schulamtes im Landkreis Kitzingen

  • Leitung: Schulamtsdirektorin Irma Amrehn
  • Inhalt:
    1. Die neue UN-Konvention (Frau Irmgard Badura)
    2. Auf dem Weg zur inklusiven Schule
    (Frau Prof. Dr. Irmtraud Schnell, Universität Frankfurt)

  • Bemerkung:
    Das Staatliche Schulamt im Landkreis Kitzingen plant diese lokale Lehrerfortbildung mit dem Ziel, Volksschullehrkräfte, Erzieherinnen und interessierte Eltern, vornehmlich Elternbeiratsmitglieder, über das Thema Inklusion anhand der neuen UN-Konvention und der daraus folgenden Konsequenzen für die Schule und deren Gestaltung auf dem Weg zu einer inklusiven Schule zu informieren

Anmeldung über FIBS: ID: 42611 . Nr. S675-0/09/39

Ort und Zeit: 26.10.2009 / Paul-Eber-Haus 97318 Kitzingen, Schulhof 1

Zum Bericht über die Veranstaltung

Vertragstext UN-Konvention

Convention on the Rights of Persons with Disabilities
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO.
In Kraft getreten am 03.05.2008.
Am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden. Die Konvention fordert von Staat und Gesellschaft die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Zum Vertragstext (Externer Link)

 

Thema Inklusion im Schulamtsbezirk Main-Spessart

Inklusion – wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft

Karlstadt. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und dem damit verbundenen Gedanken der Inklusion beschäftigten sich am Donnerstag, dem 28.01.2010, zahlreiche Lehrkräfte sowie die Beratungslehrer und alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Grund-, Haupt- und Förderschulen des Landkreises Main-Spessart in der Aula der Konrad-von-Querfurt-Hauptschule in Karlstadt. Weiter





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