Jahrgangskombinierte Klassen
Nach Artikel 32 Absatz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) können an Grundschulen Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.
In jahrgangskombinierten Klassen werden einer heterogenen Schülerschaft durch Individualisierung und Differenzierung gute Lernchancen geboten, die ihrem jeweiligen persönlichen Entwicklungsstand angepasst werden. Dem Lehrer kommt dabei mehr und mehr die Rolle des Moderators und Lernbegleiters zu.
Der Modellversuch der Flexiblen Grundschule, der 2013 zu Ende geht, setzt sich intensiv mit dieser Thematik auseinander.
Es ist wichtig und gut, dass sich immer mehr Grundschulen und deren Lehrkräfte mit diesen Inhalten auseinandersetzen, Lehren und Lernen neu bedenken und Unterricht so gestalten, dass beispielsweise durch den Einsatz offener Unterrichtsformen individuelle Lernwege ermöglicht werden.
Doris Grimm
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